Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
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Erstes Staubmessgerät TÜV geprüft

9.10.2012


Das erste Staubmessgerät für die Ermittlung der Emissionen an Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (z.B. Kaminofen) hat die TÜV-Prüfung bestanden und ist als geeignet beschlossen. Damit können im ab dem 21. Januar 2013 die ersten Messungen an Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe vorgenommen werden.

Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22.März 2010 errichtet oder in Betrieb genommen wurden müssen gem. BImSchV § 26 Grenzwerte für Staub u. CO einhalten.

Die Einhaltung kann durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger durchgeführt werden. Für diese Messung musste ein neues Messverfahren entwickelt werden, dass die Emissionen an Staub u. CO erfassen und auswerten kann.

Der TÜV Süd hat das erste auf dem Markt befindliche Gerät nach der Anforderung der neuen VDI 4206 Blatt 2 für alle Holz- und Getreidebrennstoffe nach 1. BImSchV geprüft und erfolgreich getestet. Außerdem wurde nun die Eignungsbekanntgabe beschlossen. Bei dem neuen Verfahren wird die Staubmassenkonzentration unmittelbar während der 15-minütigen Probenahme gemessen. Der Staubgehalt und die O2- und CO-Konzentration im Abgas werden grafisch auf einem Farbdisplay kontinuierlich dargestellt. So kann nun direkt vor Ort ohne Zeitverzögerung die vollständige Bewertung einer Feststofffeuerstätte für die Stufen 1 und 2 nach 1. BImSchV erfolgen.

Quelle: www.schornsteinfeger.de