Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


01.08.2023

Zwischen Brennholz und Bauholz unterscheiden

Bei Brennholz handelt es sich um minderwertige Hölzer, die sich beispielsweise nicht zur Möbelproduktion eignet. Darauf weist der Ofenverband HKI.




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