Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Energie-Effizienz-Experte


Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Hessenring 56
65817 Eppstein
Deutschland

Telefon:
+49 6198-5777762
E-Mail:



Energienews


21.11.2014

Zwei KfW-Produkte enden zum 31. Dezember

Die Förderprodukte „IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung“ (Nr. 215) und „IKK – Kommunale Energieversorgung“ (Nr. 203) werden zum Jahresende eingestellt.

Anträge, die bis zum 31. Dezember 2014 bei der KfW eingehen, können noch zugesagt werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate ab Erteilung der Zusage.

Kommunale Investitionen in die öffentliche Stadtbeleuchtung werden ab 2015 im Basisprodukt „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (Nr. 208) gefördert. Investitionen von Kommunen in die kommunale Energieversorgung werden dann im Basisprodukt „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (Nr. 208) gefördert.

Weitere Informationen finden Sie in der KfW-Information für öffentliche Einrichtungen vom 20. November 2014.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater