Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
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Energienews


05.10.2018

Warnung vor der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Momentan erreicht viele Betriebe ein dubioses Fax zur DSGVO. Achtung: Wer in die Abo-Falle der vermeintlichen Behörde tappt, muss mit hohen Kosten rechnen.

Momentan erreichen Handwerksbetriebe in ganz Deutschland – meistens per Fax – behördlich aussehenden Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale" aus Oranienburg. Diese Datenschutzauskunft-Zentrale ist allerdings keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen.

Auf den versendeten Formularen sollen die Adressaten ihre Betriebsdaten ergänzen. Angeboten werden Informationsmaterial, ausfüllfähige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Eine individuelle Beratung und Betreuung bei Nachfragen der Betriebe ist nicht Leistungsbestandteil.

Im Kleingedruckten stehen die Kosten von fast 500 Euro und die Vertragslaufzeit von 3 Jahren, die alle akzeptieren, die das Formular unterschrieben zurücksenden. Die Antwort wird mit einer kurzen Fristsetzung erwartet.

Der Datenschutz-Experte der Handwerkskammer Stuttgart, Volker Süssmuth empfiehlt: „Empfänger dieser Schreiben sollten diese auf keinen Fall beantworten. Die angebotenen Leistungen rechtfertigen die Gegenleistung in keinster Weise.“

Ausreichend seien vielmehr die Materialien, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks Betrieben kostenfrei zur Verfügung stellt:

DSGVO: Nur keine Panik!

Unternehmer sollten besonders aufmerksam sein und ihre Mitarbeiter sowie Vertretungskräfte informieren. Betroffene, die bereits unterschrieben haben, sollten sich an einen Rechtsberater wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Landesdatenschutzbeauftragten:
Warnung vor aktuellen Faxmeldungen der Datenschutz-Auskunftszentrale




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