Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
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Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


19.01.2026

Wärmepumpennutzer können sich Stromkosten erstatten lassen

Bei Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt entfallen Strompreis-Umlagen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie die Erstattung beantragt werden kann.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater