Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

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Energienews


07.09.2017

Vereinfachter Eintrag als Nichtwohngebäude-Experte nur noch bis 30.09. möglich

Noch können sich Energieberater mit 50 Unterrichtseinheiten Zusatzqualifikation auf die Energieeffizienz-Expertenliste im Bereich Nichtwohngebäude eintragen lassen.

Gemäß der Eintragungsanforderungen für das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW)" wird als Grundqualifikation die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt. Zusätzlich sind insgesamt 150 Unterrichtseinheiten inkl. aktueller EnEV und aktueller DIN V 18599 Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Davon müssen 50 UE die DIN V 18599 betreffen, ab Oktober steigt dies auf 80 UE. Weitere Informationen dazu hier.




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