Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Banner - Hans-Jürgen Wenzel
Bild/Logo
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Energie-Effizienz-Experte

Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


20.09.2023

Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt

Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein. Das bestätigte das BMF dem Bundesverband Solarwirtschaft.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater