Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


07.08.2017

Schluss mit Effizienzklasse A+++

Zum 1. August 2017 ist die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft getreten. Zunächst wird die Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV-Geräten und für Beleuchtung überarbeitet. Die schrittweise Umstellung vom A+++-Label zur neuen Skala von A bis G für den Energieverbrauch soll wieder mehr Klarheit herstellen. Ab 2020 soll die neue Kennzeichnung ab in den Geschäften sichtbar werden.

Zudem müssen die Anbieter künftig bei der Werbung für Elektro- und Haushaltsgeräte stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, in dem Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Waschmaschinen der jetzigen Effizienzklasse A+++ bedeutet dies ab sofort, dass zusätzlich das Spektrum A+++ bis A+ angegeben werden muss.

Bis 2019 soll eine Online-Produktdatenbank für alle gekennzeichneten Produkte eingerichtet werden, in der sich Kunden vor dem Kauf eines neuen Fernsehers oder Geschirrspülers über die Energieeffizienz des Geräts informieren können. Gleichzeitig soll mit der Datenbank die Marktüberwachung verbessert werden.




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