Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


18.12.2017

Neues Bauvertragsrecht - neue Verträge

Die Bauvertragsnovelle, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, bringt für Handwerker und Bauunternehmer wichtige Veränderungen. Das gilt vor allem für Bauvorhaben mit privaten Bauherren. Im Praxishandbuch BGB- und VOB-Musterbriefe/-verträge von Weka Media finden Handwerker und Bauunternehmer aktuelle Vorlagen.

Informationen zum neuen Bauvertragsrecht bietet unsere Beitragsreihe:

 

 




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