Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
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Energienews


03.04.2018

Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes durch thermische Gebäudesimulation

Der grundlegende Gedanke der Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes, ist die Vermeidung umzumutbar hoher Temperaturen in Gebäuden, die energie- und kostenintensive Maßnahmen (z.B. Kühlung) zur Folge haben.

Schon in der frühen Planungsphase sollte darauf geachtet werden, dass der sommerliche Wärmeschutz durch bauliche Maßnahmen miteinbezogen wird.
Hier spielen vor allem Gesamtdurchlassgrad, Fensterflächenanteil, Orientierung, Neigung und Sonnenschutzvorrichtungen eine wesentliche Rolle.

Seit der Novellierung der Norm DIN 4108-2 wird unter Kapitel 8.4 alternativ zur Berechnung nach dem Sonneneintragskennwert auf das Simulationsverfahren zur Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes verwiesen. Damit haben Planer und Energieberater die Auswahl zwischen der statischen Berechnung über „Sonneneintragskennwerte“ (DIN 4108-2 Kapitel 8.3) und dem dynamischen Verfahren über „Übertemperaturgradstunden“ (DIN 4108-2 Kapitel 8.4).