Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


14.10.2013

Kreditantrag für KfW-Programm Nr. 270 und 274 wird vereinfacht

Ab 1. November 2013 können für das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (Nr. 270 bzw. 274) vereinfachte Anlagen zum Kreditantrag genutzt werden.

Außerdem entfällt für die Programmvariante "Photovoltaik" (Nr. 274) die Anlage zur Errichtung von Photovoltaik-Aufdachanlagen. Die installierte Nennleistung bzw. Spitzenleistung der Photovoltaik-Anlage wird im Kreditantrag unter Punkt 5 "Vorhabensbeschreibung" in kWpeak angegeben.

Bei der Errichtung von Freiflächenanlagen ist weiterhin die vereinfachte Anlage zum Kreditantrag auszufüllen.

Bis 31. Dezember 2013 können Anträge auch noch mit den bislang gültigen Anlagen zum Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden. Das aktualisierte Merkblatt wird zum Gültigkeitsdatum unter www.kfw.de/merkblaetter veröffentlicht.

Die Formulare Nr. 600 000 0202 "Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270)" und Nr. 600 000 0180 "Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (274) für Freiflächenanlagen" (Stand 11/2013), stehen zum Download im Archiv des KfW Beraterforums.




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