Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


26.08.2019

KfW-Information für Multiplikatoren

Die kfW informierte am 22. August über Änderungen bei der Wohnwirtschaft.

1. KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Erhöhung des max. Kreditbetrages auf 100.000 EUR ab 01.10.2019

Die KfW möchte die Attraktivität des KfW-Wohneigentumsprogramms (124) steigern.
Deshalb wird der max. Kreditbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen.

2. Altersgerecht Umbauen - Kredit (159), Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167), KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134): Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 4 auf 12 Monate ab 01.10.2019

Wir verlängern die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 4 auf 12 Monate.
Eine Bereitstellungs-provision für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW berechnet.
Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen.

www.kfw.de

 

 

 




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