Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
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Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


07.12.2023

Haushalte können von Energiemanagement profitieren

Am 27. November hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Festlegungen zu §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. Veränderungen gibt es dadurch einige – auch für private Haushalte. Ab dem 1. Januar 2024 treten die Regelungen in Kraft.




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