Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


05.03.2013

Gutachten zur Bewertung der Raumlufttechnik für Nichtwohngebäude

Der Passivhaus-Standard ist nicht geeignet, um die Effizienz der zentralen Raumlufttechnik (RLT) in Nichtwohngebäuden zu beurteilen. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier.

In dem Gutachten wird dargestellt, dass der gemäß Passivhaus-Standard vorgesehene Nachweis durch das Passivhausinstitut aufgrund der vielfältigen Varianten der zentralen Gerätetechnik für Nichtwohngebäude nicht übertragbar ist. Zudem sind bei einigen Kriterien für RLT-Geräte die Anforderungen in Nichtwohngebäuden durch nationale und europäische Normenreihen höher einzustufen als in Wohngebäuden und stark von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bisher werden in öffentlichen Projekten dennoch häufig die gleichen Kriterien für Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden wie in Wohngebäuden verwendet.

Der Herstellverband Raumlufttechnische Geräte e. V. fordert, diese Praxis zu revidieren und zukünftig modifizierte Kriterien für RLT in Nichtwohngebäudenanzuwenden.




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