Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Energie-Effizienz-Experte


Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Hessenring 56
65817 Eppstein
Deutschland

Telefon:
+49 6198-5777762
E-Mail:



Energienews


12.09.2023

Frist für alte Kaminöfen läuft aus

Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater