Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


05.07.2013

Förderbedingungen für KfW-Programm 432 verbessert

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die KfW haben entschieden, die Förderbedingungen für das Programm Nr. 432 "Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" zu verbessern.

Für die Förderung des Sanierungsmanagers wird künftig der Förderzeitraum auf drei Jahre verlängert und der Förderhöchstbetrag auf 150 000 Euro pro Quartier angehoben.

Weitere Informationen finden Sie im Kommunalrundschreiben der KfW.




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