Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Energie-Effizienz-Experte


Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Hessenring 56
65817 Eppstein
Deutschland

Telefon:
+49 6198-5777762
E-Mail:



Energienews


07.10.2025

Energetische Maßnahme: Erst bei vollständiger Zahlung gibt‘s die Steuerermäßigung

Eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn sie vollständig bezahlt wurde, so der Bundesfinanzhof. Vorher darf sie nicht steuerlich geltend gemacht werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater