Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

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Energienews


25.07.2011

Einführung des neuen Verwendungszwecks KfW-Effizienzhaus 40

Seit dem 01.07.1999 fördert die KfW im Rahmen des energieeffizienten Neubaus sogenannte Passivhäuser nach dem Berechnungsverfahren des Passivhaus Projektierungspakets (PHPP).

Das Passivhaus Institut in Darmstadt hat aktuell für das PHPP eine teilweise
Angleichung an das öffentlich-rechtliche Nachweisverfahren nach der EnEV2009 entwickelt. Damit kann die KfW neben der bestehenden Fördervariante des Passivhauses zum KfW-Effizienzhaus 55 eine weitere Förderung des Passivhauses analog dem KfW-Effizienzhaus 40 anbieten.


Einführung der monatlichen Abrechnung für Zusagen ab 01.01.2012


Für alle wohnwirtschaftlichen Neuzusagen ab dem 01.01.2012 wird die KfW die monatliche Abrechnung von Zinsen und Tilgungen einführen. In diesem Zusammenhang wird die KfW aus Gründen der verbesserten Abwicklung der Programme außerplanmäßige Tilgungen zum Monatsultimo und in Mindestbeträgen von 1.000 EUR annehmen.

 

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