Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


15.02.2022

Einbau von Schornsteinen neu geregelt

Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung stellt neue Anforderungen an die Positionierung von Schornsteinen. Ziel der Neuregelung ist eine bestmögliche Verdünnung von Rauchgasen.




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