Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
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Energienews


08.12.2010

Bei Kostenrisiken den schlimmsten Fall annehmen!

Wer plant, der muss die Kosten für das neue Gebäude schätzen.

Zu dieser Kostenschätzung gehören auch die so genannten Kostenrisiken. Planer müssen prognostizieren, wie hoch die zu erwartenden Baukosten sind, und auch Unwägbarkeiten - eben jene Kostenrisiken - definieren und im Rahmen der Kostenberechnung ausweisen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Damit sollen Unwägbarkeiten, wie beispielsweise Probleme mit Altlasten oder Baugrund, von vorneherein einkalkuliert werden. Die Erfahrung zeigt allerdings: Das lässt sich in der Realität kaum exakt bewerkstelligen, zumal häufig baubegleitend geplant wird und auch während der Bauzeit zahlreiche Planänderungen vorgenommen werden. Architekten und bauplanende Ingenieure sollten deshalb immer vom "worst case" ausgehen, rät die ARGE Baurecht und die zu erwartenden Kosten lieber zunächst zu hoch ansetzen, als zu niedrig. Fallen die Kosten dann niedriger aus, spart der Auftraggeber Geld. Fallen die Kosten aber höher aus, verliert der Planer Geld, denn sein Honorar bemisst sich nach der Kostenberechnung, und die ist verbindlich.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.arge- baurecht.com

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