Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


01.02.2018

Bauvertragsrecht: Regressfalle entschärft

Zum Abschluss unserer Beitragsreihe über das neue Bauvertragsrecht informiert Karsten Meurer im GEB 02-2018 über die erweiterte Haftung der Produkthersteller. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Meurer Rechtsanwälte in Stuttgart Seminare zum Thema sowie verschiedene Verträge zum Download.

Die Beiträge zu den Änderungen des neuen Bauvertragsrechts finden Sie hier:




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