Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
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Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


06.11.2023

BReg sieht keinen Änderungs­bedarf am GEG 2024

Änderungsbedarf an der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht die Bundesregierung derzeit nicht, hat aber wichtige Fragen zum GEG 2024 beantwortet.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater