Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Energie-Effizienz-Experte


Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Hessenring 56
65817 Eppstein
Deutschland

Telefon:
+49 6198-5777762
E-Mail:



Energienews


03.12.2012

Antragsfrist für Förderprogramm verlängert

Das Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützt die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden länger als ursprünglich geplant.

Dafür wurde das Förderprogramm Klimaschutz-Plus in einem Punkt geändert: Die Antragsfrist im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm wurde auf den 31. Dezember 2012 verlängert. Von der Verlängerung profitieren kirchliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden.

Die Landesenergieagentur KEA gibt Auskunft zu den Förderbedingungen und nimmt die Anträge entgegen. Antragsformulare und Förderbedingungen finden Sie unter
www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater