Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


23.12.2019

Anpassung von KfW-Förderbedingungen zum 1.1.2020

Die KfW informiert in einem Newsletter über Produktänderungen, die zum 1.1.2020 in Kraft treten. Sie beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie auf Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung.

Eine Übersicht über die geänderten Förderbedingungen finden Sie hier




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