Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
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Energienews


08.03.2013

Änderungen beim KfW-Energieeffizienzprogramm

Die "Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Investitionsmaßnahme KfW-Energieeffizienzprogramm" entfällt künftig.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen bislang nach Abschluss des Vorhabens die oben genannte Bestätigung bei der Hausbank einreichen. Die KfW teilt mit, dass diese Bestätigung künftig entfällt. Der programmgemäße Einsatz der Mittel ist weiterhin gegenüber der Hausbank nachzuweisen. Sofern sich das Vorhaben oder dessen Finanzierung ändern, ist die KfW unverzüglich zu unterrichten und gegebenenfalls eine neue Berechnung der Energieeinsparung von einem Sachverständigen einzureichen.

Eine weitere Änderung betrifft die für das KfW-Energieeffizienzprogramm anerkannten Energieberater. Bislang sind in dem Programm neben den in der KfW Beraterbörse für das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" zugelassenen Energieberatern auch Sachverständige zugelassen, die in einem öffentlichen Unternehmen oder bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angestellt sind oder für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten.

Nunmehr werden für das KfW-Energieeffizienzprogramm zusätzlich zu den in der KfW Beraterbörse gelisteten Sachverständigen alle Energieberater anerkannt, die über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Hersteller-, Anbieter- und Vertriebsneutralität
  • (Fach-)Hochschulstudium in den Fachbereichen Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften oder einer anderen geeigneten Fachrichtung
  • Zusatzqualifikation im Bereich der Energieberatung durch Zertifikate, Kurse oder Lehrgänge
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Energieberatung

Das aktuelle Beraterrundschreiben finden Sie unter beraterforum.kfw.de




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