Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Energie-Effizienz-Experte


Hans-Jürgen Wenzel
Schornsteinfegermeister
Hessenring 56
65817 Eppstein
Deutschland

Telefon:
+49 6198-5777762
E-Mail:


Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


14.09.2012

Änderung bei KfW-Programmen

Die Regelung zur Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen im Rahmen von Sanierungen wurde vereinfacht.

Bisher ist bei einer Nutzungsänderung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen gemäß den FAQ der KfW nur eine anteilige Förderung möglich bzw. werden ganzheitliche Umwidmungen im Programm "Energieeffizient Bauen" erst ab der Förderstufe KfW-Effizienzhaus 70 gefördert.

Zukünftig sind energetische Maßnahmen oder Maßnahmen zum Barriereabbau im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen förderfähig, sofern die Nutzungsänderung den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht und als Sanierung einzuordnen ist. Weitere Informationen finden Sie im Beraterrundschreiben der KfW.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater