Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude in Hessen ab 2015 - Schornsteinfegermeisterbetrieb Jürgen Wenzel - Ihr Experte für Schornsteinfegerdienstleistungen und Rauchwarnmelder
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Energienews


05.04.2018

Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik

Dass dieser Standard unterschritten wird, kommt auf deutschen Baustellen durchaus häufiger vor, meint Rechtsanwalt Florian Herbst. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erläutert in einem Expertentipp der Arge Baurecht die Haftungsrisiken, die sich für Bauunternehmer und Planer ergeben, wenn diese Mindeststandards nicht eingehalten wurden, beziehungsweise wenn hierüber mit dem Bauherrn im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert wurde.




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